20. August 2026 8 Min. Lesezeit

Lohnt sich der Beitritt zu einer LEG? Eine ehrliche Beispielrechnung

20 Prozent Rabatt auf die Netznutzung klingt nach Geld. Die Nachrechnung am EKZ-Angebot zeigt: Für reine Strombezüger ist die LEG beim Netzbetreiber-Modell praktisch kostenneutral, für Produzenten sieht es besser aus. Die vollständige Rechnung mit allen Zahlen.

Die Aufnahmebestätigung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft liest sich verheissungsvoll: «Abschlag auf die Netznutzungskosten: 20 %». Wir sind seit diesem Sommer selbst Mitglied einer gemeindeweiten LEG im EKZ-Gebiet, und bevor die erste Rechnung kommt, wollte ich wissen, was dieser Rabatt in Franken bedeutet. Die kurze Antwort hat mich selbst überrascht: Auf unserer Stromrechnung wird sich der Betrag um ziemlich genau null Franken ändern. Und das ist kein Versehen, sondern Absicht. Die lange Antwort lohnt sich trotzdem, denn sie zeigt, wann eine LEG eben doch Geld bringt.

Falls LEGs neu sind: Hier steht, wie sie funktionieren. Falls die Stromrechnung neu ist: Hier ist sie Position für Position erklärt.

Drei Einschränkungen, die im Begrüssungsschreiben nicht stehen

Der 20-Prozent-Abschlag klingt nach 20 Prozent weniger Stromkosten. Tatsächlich gilt er:

  1. Nur auf dem Arbeitspreis der Netznutzung. Nicht auf der Energie, nicht auf den Abgaben, nicht auf Mess- und Grundtarif. Beim EKZ-Netztarif 400F sind das 7.50 Rp./kWh von insgesamt rund 22 Rp./kWh Vollkosten.
  2. Nur auf dem LEG-Anteil des Verbrauchs. Also auf den Kilowattstunden, die viertelstundengenau durch gleichzeitige lokale Produktion gedeckt sind. Bei einem Haushalt ohne besondere Laststeuerung sind das grob 20 bis 40 Prozent des Jahresverbrauchs, nachts und im Winter naturgemäss wenig.
  3. Abzüglich der Kosten des Anbieters. Wer die LEG nicht selbst organisiert, sondern das Komfort-Angebot des Netzbetreibers nutzt, bezahlt dafür eine Servicegebühr pro LEG-Kilowattstunde.

Und an Punkt 3 entscheidet sich alles.

Die Rechnung am EKZ-Angebot «Gemeinsamstrom»

Die EKZ verrechnet für ihr LEG-Produkt eine Servicegebühr von 1.50 Rp./kWh (exkl. MWST) auf jeder LEG-Kilowattstunde. Der 20-Prozent-Abschlag auf dem Netztarif 400F beträgt: 7.50 × 0.20 = 1.50 Rp./kWh.

Das ist kein Zufall, das ist Produktdesign. Pro LEG-Kilowattstunde sieht die Rechnung so aus (alle Werte exkl. MWST, EKZ-Tarife 2026, Sommer- respektive Winterquartal):

pro kWhGrundversorgungals LEG-Bezug
Energie9.00 / 13.309.00 / 13.30 (Preis der Grundversorgung)
Netznutzung 400F7.506.00 (minus 20 %)
LEG-Servicegebührkeine1.50
SDL und Abgaben3.193.19
Total19.69 / 23.9919.69 / 23.99

Der Rabatt und die Gebühr heben sich exakt auf. Die EKZ schreibt selbst, das Angebot sei ein «Upgrade auf lokalen Sonnenstrom ohne Mehrkosten gegenüber der Grundversorgung», und genau so ist es gemeint: kostenneutral, nicht kostensenkend. Wer den Standardtarif 400ST hat (7.95 Rp./kWh), gewinnt rechnerisch 0.09 Rp. pro LEG-kWh; beim Wärmepumpentarif 400WP (6.45 Rp./kWh) verliert er 0.21 Rp. In Franken: Bei 10’000 kWh Jahresverbrauch und optimistischen 30 Prozent LEG-Anteil geht es um plus/minus wenige Franken pro Jahr. Das ist Rundungsrauschen, keine Rendite.

So sieht es auch bei uns aus: gleicher Rechnungsbetrag wie vorher, einzig die Rechnung bekommt neue Positionen (reduzierte Netznutzung plus Servicegebühr auf dem LEG-Anteil), und bilanziell stammt ein Teil des Bezugs neu von Dächern aus der Gemeinde statt aus dem allgemeinen Liefermix.

Wann eine LEG finanziell doch etwas bringt

Das kostenneutrale Ergebnis gilt für einen spezifischen, wenn auch häufigen Fall: reiner Bezüger, gemeindeweite LEG (20-Prozent-Stufe), Komfort-Angebot des Netzbetreibers. Es gibt drei Auswege:

1. Die 40-Prozent-Stufe. Hängen alle Teilnehmer an derselben Trafostation, gilt der doppelte Abschlag: 40 Prozent von 7.50 Rp. sind 3.00 Rp., minus 1.50 Rp. Servicegebühr bleiben 1.50 Rp. pro LEG-kWh. Bei 3’000 LEG-kWh im Jahr rund 49 Franken (inkl. MWST). Immer noch kein Vermögen, aber ein echter Rabatt. Quartier-LEGs sind darum finanziell interessanter als Gemeinde-LEGs.

2. Selbst organisieren. Die Servicegebühr ist der Preis fürs Nichtstun. Eine selbst verwaltete LEG behält den vollen Abschlag und legt die Energiepreise intern fest; dafür braucht sie jemanden, der Verträge, Verteilschlüssel und Abrechnung stemmt. Ab einer gewissen Grösse und mit günstigem Abrechnungsdienstleister kann das aufgehen, für einzelne Haushalte kaum.

3. Eigene Produktion. Der eigentliche Gewinner der LEG ist die Solaranlage. Die EKZ vergütet LEG-Produzenten bis 30 kWp saisonal 11.97 Rp./kWh (Winterquartale) und 9.00 Rp./kWh (Sommerquartale, beide exkl. MWST). Die normale Rückliefervergütung richtet sich dagegen nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis; gesetzlich garantiert sind für Anlagen unter 30 kW nur 6.00 Rp./kWh, plus bis zu 3.00 Rp. für Herkunftsnachweise. Der Vergleich für 2026:

Überschuss-Vergütung, exkl. MWSTWinterquartalSommerquartal
Rücklieferung an EKZ (Referenz-Marktpreis, mit HKN-Verkauf, gedeckelt)ca. 11.0 Rp./kWhca. 9.0 Rp./kWh
Verkauf in die LEG (Anlage bis 30 kWp)11.97 Rp./kWh9.00 Rp./kWh

Im Sommer, wenn der meiste Überschuss anfällt, nehmen sich beide Wege 2026 fast nichts; im Winter liegt die LEG etwa einen Rappen vorn. Der grössere Effekt ist strategisch: Die LEG-Vergütung ist an die Energiekomponente der Grundversorgung gekoppelt und damit planbarer als der Referenz-Marktpreis, der mit jedem Solarzubau weiter unter Druck gerät. Wer die Anlage erst plant, hat mit einer LEG einen verlässlicheren Absatzkanal als mit dem Spotmarkt.

Gibt es Gründe, wieder auszutreten?

Finanziell beim Netzbetreiber-Modell: nein, es gibt schlicht nichts zu holen und nichts zu verlieren. Beim EKZ-Angebot gilt ein monatliches Rückkehrrecht ohne Wechselgebühren, und für den Reststrom bleibt man ohnehin Grundversorgungskunde. Zwei Dinge würde ich mir als Mitglied trotzdem jährlich ansehen:

  • Das Verhältnis von Abschlag zu Servicegebühr. 2026 ist es auf exakt null austariert. Ändert der Netzbetreiber Netztarif oder Gebühr fürs Folgejahr asymmetrisch, kann aus dem kostenneutralen Ergebnis ein kleines Plus oder Minus werden. Die Tarifblätter fürs Folgejahr erscheinen jeweils Ende August.
  • Kompatibilität mit Tarifwechseln. Wer auf einen dynamischen Tarif oder ein anderes Energieprodukt wechseln will, sollte klären, ob sich das mit dem LEG-Bezug kombinieren lässt.

Fazit

Der 20-Prozent-Abschlag ist echtes Geld, es landet beim Standard-Angebot nur nicht beim Bezüger, sondern beim Anbieter, der dafür die gesamte Organisation übernimmt. Für reine Bezüger ist der LEG-Beitritt damit eine ideelle Entscheidung zum Nulltarif: lokaler Solarstrom in der Bilanz, bessere Vergütung für die Produzenten im Dorf, kein eigenes Risiko. Für Produzenten und für Quartier-Konstellationen mit 40 Prozent Abschlag wird es auch finanziell interessant.

Wer die eigenen Zahlen durchspielen will (anderer Netztarif, anderer LEG-Anteil, eigene PV, andere Servicegebühr): Dafür gibt es jetzt den LEG-Preisrechner, der genau diese Rechnung interaktiv macht.

Zahlen: EKZ-Tarifsammlung 2026 und EKZ-Produkt «Gemeinsamstrom», Stand August 2026, exkl. MWST. Andere Netzbetreiber, andere Konditionen; die Mechanik bleibt dieselbe.

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