Was sind eigentlich diese LEGs? Lokale Elektrizitätsgemeinschaften erklärt
Seit 2026 dürfen Nachbarn einander Solarstrom übers öffentliche Netz verkaufen: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) machen es möglich. Wie die viertelstundengenaue Zuordnung funktioniert, was der Netznutzungsabschlag von 20 oder 40 Prozent bedeutet und wie sich LEG, ZEV und vZEV unterscheiden.
Seit dem 1. Januar 2026 steht im Schweizer Strommarkt etwas grundlegend Neues: Privatpersonen dürfen selbst produzierten Strom übers öffentliche Netz an ihre Nachbarschaft verkaufen. Das Gefäss dafür heisst lokale Elektrizitätsgemeinschaft, kurz LEG, und stammt aus dem Stromversorgungsgesetz, das mit dem Energie-Mantelerlass revidiert wurde (die Vorlage, die das Stimmvolk im Juni 2024 mit 68.7 Prozent angenommen hat). Dieses Jahr sind die ersten LEGs gestartet, auch in unserer Region, und mit den ersten Aufnahmebestätigungen kommen die Fragen: Was ist das genau? Und was bedeutet dieser «Abschlag von 20 Prozent auf die Netznutzung»?
Das Prinzip: lokaler Stromhandel übers öffentliche Netz
Bisher galt: Wer Solarstrom übrig hat, speist ihn ein und erhält vom Netzbetreiber eine Rückliefervergütung. Wer keinen produziert, kauft beim Versorger. Ein direkter Verkauf an die Nachbarin war nur möglich, wenn man sich physisch hinter demselben Netzanschluss zusammenschloss (dazu gleich mehr).
Eine LEG hebt diese Grenze auf: Produzenten, Speicherbetreiber und Verbraucher im gleichen Gebiet schliessen sich vertraglich zusammen und handeln Strom untereinander, zu selbst festgelegten Preisen, über das ganz normale öffentliche Netz. Physisch fliesst der Strom wie immer den kürzesten Weg; die LEG ist eine bilanzielle Konstruktion. Der Smart Meter macht es möglich: Er misst jede Viertelstunde, wer wie viel produziert und verbraucht. Produziert ein Mitglied in einer Viertelstunde 2 kWh Überschuss und verbrauchen andere Mitglieder gleichzeitig mindestens 2 kWh, gelten diese 2 kWh als innerhalb der Gemeinschaft geliefert.
Was in einer Viertelstunde nicht lokal gedeckt ist, kommt wie bisher aus der Grundversorgung. Niemand hängt wegen einer LEG plötzlich «nur noch an der Sonne».
Der Rabatt: 20 oder 40 Prozent auf den Netz-Arbeitspreis
Der Anreiz des Gesetzgebers: Für Strom, der innerhalb der LEG gehandelt wird, gilt ein reduziertes Netznutzungsentgelt. Die Logik dahinter ist physikalisch begründet: Lokaler Strom beansprucht die höheren Netzebenen (Hochspannung, Übertragungsnetz) nicht oder kaum, also soll er auch nicht den vollen Netztarif bezahlen.
Die Reduktion ist gestaffelt:
- 40 Prozent Abschlag, wenn alle Teilnehmer an derselben Netzebene ohne Transformation angeschlossen sind, praktisch: am selben Quartiernetz hinter derselben Trafostation.
- 20 Prozent Abschlag, sobald der Austausch über mehrere Netzebenen läuft, was bei jeder gemeindeweiten LEG der Fall ist, weil zwischen den Ortsteilen Trafostationen liegen.
Wichtig, und das wird in jeder Diskussion falsch verstanden: Der Abschlag gilt nur auf dem Arbeitspreis der Netznutzung und nur für die LEG-intern gehandelten Kilowattstunden. Energiepreis, Systemdienstleistungen, Bundesabgaben, Stromreserve, Mess- und Grundtarife laufen unverändert weiter. Wer wissen will, welcher Anteil der Stromrechnung das überhaupt ist: Die Rechnung haben wir hier Position für Position zerlegt. Ob unter dem Strich etwas übrig bleibt, rechnet der nächste Beitrag durch.
LEG, ZEV, vZEV: die Abgrenzung
Die LEG ist das dritte Modell einer Familie, und die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen:
| Modell | Seit | Raum | Netznutzung auf internem Strom |
|---|---|---|---|
| ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) | 2018 | Hinter demselben Netzanschluss (Haus, Areal), eigene Messung | keine |
| vZEV (virtueller ZEV) | 2025 | Benachbarte Grundstücke am selben Anschlusspunkt, Abrechnung über Smart Meter | keine |
| LEG | 2026 | Gleiches Gemeindegebiet und Netzgebiet, übers öffentliche Netz | reduziert (minus 20 respektive 40 Prozent) |
Kurzform: Im ZEV und vZEV gehört einem die Leitung (oder man tut bilanziell so), deshalb entfällt die Netznutzung ganz. Die LEG nutzt das öffentliche Netz und bezahlt dafür, einfach weniger. Dafür skaliert sie über ganze Dörfer und Städte.
Voraussetzungen für eine LEG
Damit eine LEG bewilligt wird, gelten ein paar Grundregeln:
- Gleiche Gemeinde, gleicher Netzbetreiber: Alle Teilnehmer liegen im selben Gemeindegebiet und im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
- Produktionsleistung: Die Produktionsanlagen der LEG müssen zusammen mindestens 5 Prozent der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher erreichen. Eine LEG ohne nennenswerte Produktion ist nicht vorgesehen.
- Smart Meter für alle: Ohne viertelstundengenaue Messung keine Zuordnung. Die flächendeckenden Rollouts der letzten Jahre zahlen sich hier aus.
- Vertrag und Organisation: Preise, Verteilschlüssel und Verwaltung regelt die Gemeinschaft selbst; der Netzbetreiber liefert Messdaten und verrechnet das reduzierte Netzentgelt.
Selbst organisieren oder das Netzbetreiber-Angebot nehmen
In der Praxis gibt es zwei Wege. Der puristische: Man gründet die LEG selbst, handelt Preise unter den Mitgliedern aus und organisiert die Abrechnung (es entsteht gerade ein kleiner Markt an Abrechnungsdienstleistern dafür). Das maximiert die Gestaltungsfreiheit und den möglichen Vorteil, kostet aber Organisationsarbeit.
Der bequeme: Viele Netzbetreiber bieten LEGs inzwischen als fertiges Produkt an, im EKZ-Gebiet zum Beispiel unter dem Namen «Gemeinsamstrom». Dort übernimmt die EKZ Gründung, Teilnehmerverwaltung und Abrechnung, die Energiepreise für Bezüger entsprechen der Grundversorgung, und lokale Produzenten erhalten eine fixe, saisonale Vergütung. Für diese Dienstleistung verrechnet die EKZ eine Servicegebühr pro LEG-Kilowattstunde. Die ersten gemeindeweiten LEGs dieser Art sind im Sommer 2026 gestartet, und die Aufnahme läuft für Bezüger formlos: Anmelden, Bestätigung abwarten, fertig. Am Zähler, am Anschluss und am Vertrag mit dem Netzbetreiber ändert sich nichts.
Bequemlichkeit hat einen Preis, und beim Netzbetreiber-Modell steckt er in der Servicegebühr. Wie stark sie den gesetzlichen Rabatt auffrisst, hängt vom eigenen Netztarif ab; die Details samt Beispielrechnung stehen im Folgebeitrag, und wer die eigenen Zahlen einsetzen will, nimmt den LEG-Preisrechner.
Einordnung: Was die LEG will
Man kann die LEG als Renditevehikel missverstehen und wird dann enttäuscht (beim Standardangebot des Netzbetreibers ist der finanzielle Effekt für reine Bezüger etwa null). Gedacht ist sie als Marktinstrument: Lokale Produktion soll lokal einen Abnehmer und einen fairen Preis finden, Produzenten sollen mehr erlösen als die magere Rückliefervergütung, und das Netz soll profitieren, wenn Strom dort verbraucht wird, wo er entsteht. Ob das aufgeht, entscheidet sich an der Beteiligung, und die beginnt damit, dass man versteht, was man da unterschreibt.
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